Wer in Österreich Geld anlegt, kennt das Gefühl: Die Bank bucht Zinsen oder Dividenden gut, und schon ist ein Teil wieder weg – die Kapitalertragsteuer. Die KESt ist eine Endsteuer, die direkt von Ihrem Konto abgezogen wird, und viele Anleger unterschätzen, wie stark sie die Rendite schmälert. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch der Satz ist, wie Sie die Steuer berechnen und wann Sie sich befreien lassen können.

Aktueller KESt-Satz in Österreich: 27,5 % ·
Steuer auf Zinserträge (Sparbuch): 25 % ·
Steuer auf Dividenden: 27,5 % ·
Steuer auf Aktiengewinne: 27,5 % ·
KESt-Befreiung für Kleinanleger: bis 22.000 € Gewinn pro Jahr

Kurzüberblick

1Was ist die KESt?
2Aktueller Satz
  • 27,5 % auf die meisten Kapitalerträge (Dividenden, Aktiengewinne, Fondserträge) (Österreich.gv (Satz)
  • 25 % auf Zinserträge aus Geldeinlagen wie Sparbüchern und Girokonten (Österreich.gv (Zinssatz)
3Wer muss zahlen?
  • Natürliche Personen mit Kapitalerträgen aus österreichischen Quellen (WKO (Steuerpflicht)
  • Ausnahmen: Kleinanleger bis 22.000 € Gewinn pro Jahr, gemeinnützige Organisationen, Privatstiftungen (WKO (Befreiungen)
4Wie berechnen?
  • KESt = Kapitalertrag × 27,5 % (bzw. 25 % bei Zinsen) (Österreich.gv (Berechnung)
  • Beispiel: 10.000 € Zinsen → 2.500 € KESt (25 %); 10.000 € Aktiengewinne → 2.750 € KESt (27,5 %) (Österreich.gv (Berechnung))

Wie hoch ist derzeit die KESt?

Aktueller KESt-Satz 2026

Der einheitliche KESt-Satz für die meisten Kapitalerträge beträgt 27,5 %. Das bestätigt die offizielle Seite Österreich.gv (amtliches Lexikon). Für Zinserträge aus Geldeinlagen – also Sparbücher, Girokonten und Festgelder – gilt ein abweichender Satz von 25 %. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) (Steuerexpertise) bestätigt diese Differenzierung: Während der Regelsatz von 27,5 % für Dividenden, Aktiengewinne und Fondserträge anfällt, werden Zinseinkünfte aus Bankeinlagen mit 25 % besteuert.

Fazit: Der KESt-Satz liegt 2026 bei 27,5 % für die meisten Kapitalerträge und bei 25 % für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten. Für Anleger mit gemischten Einkünften lohnt sich der Blick auf die genaue Art des Ertrags.

KESt auf verschiedene Kapitalerträge

Die Steuer wird nicht auf alle Einkünfte gleich angewandt. Die folgende Tabelle zeigt die Sätze für die häufigsten Anlageformen:

Anlageform KESt-Satz Quelle
Sparbuch / Girokonto (Zinsen) 25 % Österreich.gv (Zinssatz)
Dividenden (Aktien, Fonds) 27,5 % Österreich.gv (Dividenden)
Aktiengewinne (Verkauf) 27,5 % WKO (Aktiengewinne)
Fondserträge (ausschüttend/thesaurierend) 27,5 % WKO (Fonds)
GmbH-Beteiligungen (Gewinnanteile) 27,5 % USP.gv.at (GmbH)

Die Differenzierung ist kein Zufall: Zinseinkünfte aus Bankeinlagen werden traditionell niedriger besteuert, während Kapitalerträge aus Wertpapieren dem höheren Satz unterliegen. Für Anleger bedeutet das: Wer vor allem auf Sparbücher setzt, zahlt weniger Steuern als jemand, der in Aktien oder Fonds investiert.

Wann muss man KESt bezahlen?

Kapitalerträge, die der KESt unterliegen

Die KESt fällt immer dann an, wenn Sie als natürliche Person Kapitalerträge aus österreichischen Quellen erzielen. Dazu zählen laut Österreich.gv (Definition):

  • Zinserträge aus Sparbüchern, Girokonten, Festgeldern und anderen Geldeinlagen
  • Dividenden aus Aktien und Fonds
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen und Derivaten
  • Erträge aus GmbH-Beteiligungen und Genussrechten
  • Zuwendungen aus Privatstiftungen

Die Bank oder die auszahlende Stelle führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab – Sie müssen nichts weiter tun. Das bestätigt die WKO (Abfuhrverfahren).

Was das bedeutet

Anders als bei der Einkommensteuererklärung müssen Sie die KESt nicht selbst berechnen oder überweisen. Die Bank erledigt das automatisch. Das ist bequem, aber auch tückisch: Sie haben keine Kontrolle über den Abzug und können ihn nicht durch Steuerplanung umgehen.

Ausnahmen und Befreiungen

Nicht alle Kapitalerträge unterliegen der KESt. Die wichtigsten Ausnahmen:

  • Kleinanleger: Bis zu 22.000 € Gewinn pro Jahr können Sie sich von der KESt befreien lassen (WKO (Befreiungsgrenze)).
  • Gemeinnützige Organisationen: Sie können eine Befreiungserklärung abgeben (WKO (gemeinnützig)).
  • Privatstiftungen: Auch sie können befreit werden (WKO (Stiftungen)).
  • Unternehmen (GmbHs): Sie können eine Befreiungserklärung abgeben, damit bei Guthabenszinsen keine KESt abgezogen wird (Fidas Steuerberatung (GmbH-Befreiung)).

Die Befreiungserklärung muss bei der Bank eingereicht werden, die sie dann an das Finanzamt weiterleitet. Ab 2025 müssen Banken diese Erklärungen verpflichtend elektronisch über FinanzOnline einreichen (WKO (Digitalisierung)).

Der Haken: Die Befreiung gilt nur für Kapitalerträge, die unter der Grenze liegen. Wer mehr als 22.000 € Gewinn pro Jahr erzielt, muss die volle KESt zahlen – und kann sie nicht durch Verluste ausgleichen, da die KESt eine Endsteuer ist.

Wie rechne ich die KESt aus?

Berechnungsformel für die KESt

Die Berechnung ist einfach: KESt = Kapitalertrag × Steuersatz. Der Steuersatz beträgt entweder 27,5 % (für die meisten Kapitalerträge) oder 25 % (für Zinserträge aus Geldeinlagen). Die Formel gilt für alle Anlageformen gleichermaßen, wie die Österreich.gv (Berechnungsgrundlage) bestätigt.

Beispielrechnung: 10.000 € Zinsen

Nehmen wir an, Sie haben 10.000 € Zinserträge aus einem Sparbuch. Der Steuersatz beträgt 25 %. Die Rechnung:

  • KESt = 10.000 € × 25 % = 2.500 €
  • Ihnen bleiben netto: 10.000 € – 2.500 € = 7.500 €

Hätten Sie stattdessen 10.000 € Gewinn aus Aktienverkäufen erzielt, sähe die Rechnung anders aus:

  • KESt = 10.000 € × 27,5 % = 2.750 €
  • Ihnen bleiben netto: 10.000 € – 2.750 € = 7.250 €

Der Unterschied von 250 € mag klein erscheinen, aber bei größeren Summen wird er spürbar. Bei 100.000 € Gewinn aus Aktienverkäufen beträgt die KESt 27.500 € – das sind 2.500 € mehr als bei Zinserträgen mit 25 %.

Fazit: Die KESt-Berechnung ist simpel, aber die Wahl der Anlageform entscheidet über den effektiven Steuersatz. Für Anleger mit hohen Aktiengewinnen: Der Satz von 27,5 % schmälert die Rendite deutlich stärker als die 25 % auf Sparbuchzinsen.

Was ist der Unterschied zwischen KESt und Köst?

KESt: Steuer auf Kapitalerträge natürlicher Personen

Die KESt betrifft ausschließlich natürliche Personen. Sie wird auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne erhoben und direkt von der Bank abgeführt. Die WKO (Definition KESt) beschreibt sie als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.

Köst: Körperschaftsteuer auf Gewinne von Unternehmen

Die Körperschaftsteuer (Köst) ist die Steuer, die juristische Personen – also Unternehmen wie GmbHs oder AGs – auf ihre Gewinne zahlen. Der Köst-Satz in Österreich beträgt 23 % (Stand 2026), wie die USP.gv.at (Köst-Satz) bestätigt.

Die folgende Tabelle fasst die Unterschiede zusammen:

Merkmal KESt Köst
Betrifft Natürliche Personen Juristische Personen (Unternehmen)
Steuersatz 27,5 % (bzw. 25 % für Zinsen) 23 %
Besteuerungsgegenstand Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne) Unternehmensgewinne
Abfuhr Direkt durch die Bank Durch das Unternehmen selbst
Endsteuer Ja (keine weitere Veranlagung) Nein (Gewinn wird weiter versteuert)

Der entscheidende Unterschied: Die KESt ist eine Endsteuer – einmal abgeführt, ist die Steuerpflicht erledigt. Die Köst hingegen ist nur eine von mehreren Steuern, die ein Unternehmen zahlt. Für einen Unternehmer, der sowohl privat Kapitalerträge erzielt als auch eine GmbH betreibt, sind beide Steuern relevant – aber sie betreffen unterschiedliche Einkunftsarten.

Wer ist von der KESt befreit?

Befreiungsmöglichkeiten für Kleinanleger

Die wichtigste Befreiungsmöglichkeit betrifft Kleinanleger. Wenn Ihre Kapitalerträge unter 22.000 € pro Jahr liegen, können Sie eine Befreiungserklärung abgeben. Das bestätigt die WKO (Befreiungsgrenze). Die Befreiung gilt für alle Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne gleichermaßen.

Weitere Gruppen, die befreit werden können:

  • Gemeinnützige Organisationen: Sie müssen eine Befreiungserklärung bei der Bank einreichen (WKO (gemeinnützig)).
  • Privatstiftungen: Auch sie können befreit werden (WKO (Stiftungen)).
  • Unternehmen (GmbHs): Sie können eine Befreiungserklärung abgeben, damit bei Guthabenszinsen keine KESt abgezogen wird (Fidas Steuerberatung (GmbH-Befreiung)).

Digitale KESt-Befreiungserklärung

Ab 2025 müssen Banken Befreiungserklärungen verpflichtend elektronisch über FinanzOnline einreichen (WKO (Digitalisierung)). Das bedeutet: Sie müssen die Erklärung nicht mehr in Papierform bei der Bank abgeben, sondern sie wird digital verarbeitet. Der Prozess wird dadurch schneller und fehleranfälliger – aber auch transparenter.

Der Haken für Kleinanleger: Die Befreiung gilt nur für Kapitalerträge unter 22.000 €. Wer diese Grenze überschreitet, muss die volle KESt zahlen – und kann sie nicht durch Verluste ausgleichen. Das ist ein entscheidender Nachteil gegenüber der deutschen Abgeltungsteuer, bei der Verluste verrechnet werden können.

Ein detaillierter Ratgeber zur KESt Österreich: Steuersatz, Berechnung & Freibetrag ergänzt die Berechnungsbeispiele um konkrete Freibetragsgrenzen für verschiedene Anlageformen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die KESt auf Sparbuchzinsen?

Die KESt auf Sparbuchzinsen beträgt 25 %. Das gilt für Zinserträge aus Sparbüchern, Girokonten und Festgeldern. Der Satz ist niedriger als der allgemeine KESt-Satz von 27,5 % für andere Kapitalerträge (Österreich.gv (Zinssatz)).

Kann ich die KESt von der Steuer absetzen?

Nein, die KESt ist eine Endsteuer. Das bedeutet: Sie wird direkt von der Bank abgeführt und kann nicht in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Anders als bei der deutschen Abgeltungsteuer gibt es keine Verrechnung mit anderen Einkünften (WKO (Endsteuer)).

Was passiert, wenn ich die KESt nicht zahle?

Die KESt wird automatisch von der Bank abgeführt – Sie müssen nichts tun. Wenn die Bank die Steuer nicht abführt, haftet sie dafür. Für Sie als Anleger entsteht kein direktes Risiko, solange die Bank korrekt handelt (USP.gv.at (Abfuhr)).

Gilt die KESt auch für ausländische Kapitalerträge?

Ja, grundsätzlich unterliegen auch ausländische Kapitalerträge der KESt, wenn Sie in Österreich steuerpflichtig sind. Allerdings kann es Doppelbesteuerungsabkommen geben, die eine Anrechnung ausländischer Steuern ermöglichen. Die Abfuhr erfolgt dann nicht automatisch durch die Bank, sondern über die Steuererklärung (WKO (ausländische Erträge)).

Wie beantrage ich eine KESt-Befreiung?

Sie müssen eine Befreiungserklärung bei Ihrer Bank einreichen. Die Bank leitet sie an das Finanzamt weiter. Ab 2025 erfolgt die Einreichung verpflichtend elektronisch über FinanzOnline. Die Befreiung gilt für Kapitalerträge unter 22.000 € pro Jahr (WKO (Befreiungsverfahren)).

Wird die KESt bei Aktienverlusten erstattet?

Ja, unter bestimmten Umständen. Wenn Sie mit Aktien Verluste erzielen, können Sie die zu viel gezahlte KESt zurückfordern. Dazu müssen Sie eine Verlustverrechnung beim Finanzamt beantragen. Die Rückerstattung erfolgt jedoch nicht automatisch – Sie müssen aktiv werden (USP.gv.at (Verlustverrechnung)).

Wie hoch ist die KESt bei 100.000 € Gewinn?

Bei 100.000 € Gewinn aus Aktienverkäufen beträgt die KESt 27.500 € (27,5 %). Bei Zinserträgen aus Sparbüchern wären es 25.000 € (25 %). Die genaue Höhe hängt von der Art des Kapitalertrags ab (Österreich.gv (Berechnung)).

Was ist der Unterschied zwischen KESt und Kapitalertragsteuer?

KESt ist die Abkürzung für Kapitalertragsteuer. Es gibt keinen Unterschied – beide Begriffe bezeichnen dieselbe Steuer. In Österreich wird meist die Abkürzung KESt verwendet (Österreich.gv (Definition)).

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